Folgende Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt:

  

JEDE Frau hat Anspruch auf Hebammen-Betreuung bis zu 8 Wochen nach der Geburt, unabhängig vom Entlassungstag. Die Krankenkasse bezahlt je einen Hausbesuch in den ersten fünf Tagen nach der Geburt und bis zu sieben weitere Hausbesuche bis zur achten Woche bei entsprechender Indikation (z.B. Stillschwierigkeiten). 

 

Bei ambulanter Geburt:

Wird eine ambulante Geburt geplant, besteht in der Schwangerschaft zusätzlich der Anspruch auf zwei  Besuche in der Hebammenordination (oder Hausbesuch). 

 

 Bei einer Hausgeburt

  • Max. 8 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der Schwangerschaft
  • Betreuung während der Geburt zu Hause
  • Täglich ein Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach - bei Bedarf -  sieben weitere Besuche bis zum Ende der achten Woche. 

  

 Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen (Tarife 2020):

  • pro  Hausbesuch: Euro 40,- (bei Wahlhebammen),
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: Euro 5,30
  • pro Inanspruchnahme in der Ordination/Praxis: Euro 28,50 (bei Wahlhebammen)
  • Geburtspauschale: Euro 450,-
  • pro gefahrenem Kilometer: Euro 0,42
  • Materialien und Medikamente für das Wochenbett nach Hausgeburt oder ambulanter Geburt  pauschal:  Euro 9,-
  • Materialien und Medikamente für das Wochenbett nach Entlassung aus dem Krankenhaus nach 24 Stunden: Euro 4,50

 

 Für die  Leistungen durch eine Wahlhebamme rückerstattet die Krankenkasse 80% der Kosten (80% vom Kassentarif)

 Beispiel: Du bezahlst 90€ für einen Hausbesuch. Der Kassentarif beträgt 40,-€ Du bekommst 32,-€ rückerstattet.